Österreichs neue Weinbaugebiete

Österreichs neue Weinbaugebiete

Autorin: Birgit Kowarik | 31.10.2018

Es ist ein wahrlich verwirrendes Unterfangen, sich in Österreichs Weinbaugebieten sowie mit Bestimmungen der DAC- & Lagenklassifizierungen zurechtzufinden. Bereits die längste Zeit überlegte ich, einen Artikel über die aktuellen Weinbaugebiete sowie über vereinsrechtliche und gesetzliche Lagenklassifikationen zu schreiben. Vor allem in den letzten Jahren gab es in diesem Bereich eine unglaubliche Dynamik in Richtung eines romanischen Herkunftssystem, wie es in Frankreich (AOC/AOP), Spanien (DO/DOP & DOCa) und Italien (DOC/DOP & DOCG) schon lange zur Anwendung kommt. Dieses Herkunftssystem besagt, dass die Weine aus einem klar definierten geographischen Gebiet stammen müssen. Das Gebiet kann sich sowohl von einem einzelnen Weinberg als auch über eine oder mehrere Weinbaugemeinden bis zu einer ganzen Region erstrecken. Darüber hinaus müssen die Weine strengen qualitativen Vorgaben hinsichtlich zugelassener Rebsorten, Anbau, Ertrag, Lese und Ausbau im Weinkeller entsprechen.

Der Begriff Terroir, welcher eng mit dem romanischen Herkunftssystem verbunden ist und im weiteren Sinne Klima, Boden & Lage umfasst, spielt jetzt auch in Österreich eine immer bedeutendere Rolle. Das germanische System der qualitätsorientierten Einteilungen nach Mostgewichten tritt dabei immer mehr in den Hintergrund. Aber was bedeutet der fortwährende Trend zum Herkunftssystem nun für den Konsumenten und was sind die Vorteile?

Beginnen wir einmal mit der Stunde null, der Wiedergeburt des österreichischen Weines nach dem Weinskandal 1985. Österreich erhielt damals eines der strengsten Weingesetze der Welt. Jedes Weinbaugebiet war sowohl für seinen regionstypischen Rebsortenspiegel als auch für eine Vielzahl anderer Rebsorten bekannt, die den damaligen Trinkgewohnheiten entsprachen. Ein Beispiel ist die bekannte Marke des Poysdorfer Saurüssels, einem regionstypischen Grünen Veltliner aus der Gemeinde Poysdorf im Weinviertel.

Die österreichischen Weinbaugebiete wurden seit Mitte der 80er Jahre generisch in das Weinland (Niederösterreich, Wien, Burgenland), das Steirerland (Steiermark) und das Bergland (Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg) unterteilt. Von weinbau-technischer Bedeutung sind bis jetzt noch klimatisch bedingt die Regionen des Weinlandes und des Steirerlandes. Bis 2003 galt folgende Unterteilung der spezifischen Weinbaugebiete (Weinbauregionen) in Niederösterreich: Wachau, Weinviertel Kamptal, Kremstal, Traisental, Wagram (vorm. Donauland), Carnuntum, Thermenregion), in der Steiermark: Südsteiermark Südoststeiermark, Weststeiermark und im Burgenland: Neusiedlersee, Neusiedlersee-Hügelland, Mittelburgenland und Südburgenland.

Ab dem Jahrgang 2002 gab es nach langem, zähem Ringen und viel Aufklärungsarbeit der Österreichischen Wein Marketing GbmH (ÖWM) die erste österreichische Klassifikation nach dem Herkunftsprinzip (DAC) im Weinviertel (ab 2009 Weinviertel DAC Reserve). Das romanisch angelehnte DAC-System („Districtus Austriae Controllatus“) bedeutet so viel wie kontrollierte österreichische Herkunft. Danach folgten rasch weitere Klassifizierungen der Weinbauregionen wie das Mittelburgenland DAC (ab 2005), Traisental DAC & Traisental DAC Reserve (ab 2006), Kremstal DAC & Kremstal DAC Reserve (ab 2007), Kamptal DAC & Kamptal DAC Reserve (ab 2008), Leithaberg DAC (weiß ab 2009, rot ab 2008), Neusiedlersee DAC & Neusiedlersee DAC Reserve (ab 2011), Eisenberg DAC (ab 2009) & Eisenberg DAC Reserve (ab 2009), Wiener Gemischter Satz DAC (ab 2013), Rosalia DAC, Rosalia DAC Rosé & Rosalia DAC Reserve (ab 2017), Vulkanland Steiermark DAC (ab 2018), Südsteiermark DAC (ab 2018), Weststeiermark DAC (ab 2018).

Im Jahre 2018 wurden überraschenderweise auch die Weinbauregionen Wachau und Carnuntum, voraussichtlich gültig ab dem Jahrgang 2019, in die DAC-Klassifikation aufgenommen. Aufgrund des anhaltenden Trends der DAC-Klassifizierung österreichischer Weinbaugebiete veränderten sich ebenso die Bezeichnungen fast aller Weinbauregionen Österreichs. Bis auf die Regionen Wagram, Carnuntum und Wien (mit Ausnahme des Wiener Gemischten Satz DAC) dürfen auf Etiketten nur mehr genaue regionsspezifische Herkunftsangaben für österreichische Weine aus DAC-Weinbaugebieten gemacht werden. Für allen anderen, nicht DAC-klassifizierten Qualitätsweine gilt nebst Rebsorte, Jahrgang, Bezeichnung des Weingutes und einem eventuellen Phantasienamen ausschließlich der generischen Bezeichnung des Weinbaugebietes wie beispielsweise Wein aus dem Burgenland.

Neben den gesetzlichen generischen und spezifischen Weinbaugebieten sowie den DAC-Klassifikationen gibt es bereits seit 1983 in der Wachau die Vinea Wachau, ein privater Zusammenschluss mehrerer Weingüter mit eigens definierten Qualitätskriterien, dem Codex sowie den bekannten eingetragenen Marken Steinfeder©, Federspiel© und Smaragd©. Auch die 1992 gegründete 1. ÖTW – Erste Lagen – Klassifikation, des Vereines der Österreichischen Traditionsweingüter, erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Waren bislang die Lagenweine der Mitgliedsbetriebe aus den Weinbauregionen Kamptal, Kremstal, Traisental und Wagram vertreten so kommt mit der „Klassifikation 2018“ Wien dazu und ab 2019 wird Carnuntum auch seine Ersten Lagen klassifiziert haben. Die 2008 gegründete freie Vereinigung des steirischen Terroirs und Klassikweingütern von derzeit 10 steirischen Topwinzern mit ihrer Unterteilung zwischen großer Stk. Lage, 1. Stk. Lage, Steirische Klassik und ihren Reserveweinen ist ebenso marketing-technisch von Erfolg gekrönt.

In naher Zukunft werden mit hoher Wahrscheinlichkeit sämtliche spezifische Weinbaugebiete Österreichs zur Gänze ist das DAC-Herkunftssystem eingebunden sein. Viele der bereits langjährig etablierten  vereinsrechtlichen Zusammenschlüsse möchten natürlich aufgrund ihres Bekanntheitsgrades ihre eigenen Marken und Lagenklassifikationen beibehalten. Für die Weiterführung dieser „privaten“ Klassifikationssysteme spricht nichts dagegen, solange die gesetzlichen Qualitätskriterien und Vorschriften eingehalten werden und die Vorteile des Wiedererkennungswertes der jeweiligen Gebietsmarke überwiegen. Natürlich kann es  auch zu Anpassungen bei diesen vereinsrechtlichen Klassifikationssystemen und ihren selbst auferlegten Qualitätskriterien kommen. Ebenso ist die Einführung neuer DAC-Systeme mit eigens integrierten Lagenklassifizierungen sehr wahrscheinlich.

Ein aktuelles Beispiel zeigt das neue DAC-Herkunftssystem der Steiermark von 2018 mit ihrer Herkunftspyramide und Lagenklassifikation in Rieden-, Orts-, & Gebietsweine auf. Eventuelle Nachteile aufgrund eines potentiellen Wettbewerbes zwischen den unterschiedlichen Klassifikationssystemen  können vermutlich getrost aus dem Wind geschlagen werden, da zwischen gesetzlichen und vereinsrechtlichen Kriterien keine Kannibalisierungseffekte zu erwarten sind. Ob der Weg der Vereinheitlichung in Richtung „DAC für Alle“ zur Entwirrung bei den Konsumenten beiträgt, bleibt abzuwarten. Sicher ist jedoch, dass ein klares Herkunftsprofil aller österreichischen Weinbaugebiete weiterhin zur Erfolgsgeschichte des österreichischen Weines sowohl im In- als auch im Ausland beiträgt.